Lese-Rechtschreib-Schwäche/Störung (LRS)

 

 

LRS-Förderung

 

Die Förderung von Schülerinnen und Schülern (SuS) mit LRS (Lese-Rechtschreibschwäche/-störung) ist im Rahmen schulischer Fördergruppen nur sehr begrenzt möglich. Die Unterstützung durch die Eltern ist erforderlich und in Einzelfällen bedürfen diese SuS außerschulischer, professionneller Förderung. Die Eltern erhalten bei Bedarf eine Information über außerschulische Fördermöglichkeiten und Hinweise zu Übungsmaterial für die häusliche Übung.

 

Diagnose

 

  1. Falls bereits vorhanden, legen Eltern bei der Anmeldung und Aufnahme des Kindes ein Gutachten eines Kinderpsychologen/ Schulpsychologen oder einer vergleichbaren Institution vor, das eine LRS diagnostiziert.
  2. Die DeutschlehrerInnen geben nach Korrektur der ersten Klassenarbeit eine erste Rückmeldung über einen LRS-Verdacht. Diese SuS werden von unserem Sonderpädagogen zusätzlich getestet. Daraus kann sich Folgendes ergeben:
      • keine LRS
      • Bestätigung des Verdachts: eine Testung außerhalb der Schule wird empfohlen und die SuS haben — je nach Kapazitäten — die Möglichkeit an dem schulischen Förderunterricht teilzunehmen.
      • LRS wird bestätigt: Zusatzförderung (nach Kapazitäten) und Nachteilsausgleich (zum Beispiel Zeitverlängerung, Nichtbewertung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehler).

 

Fördermöglichkeiten


In den Jahrgängen 5 und 6 wird in diesem Schuljahr die Lese-Rechtschreibförderung in zusätzlichen Förderstunden praktiziert. Die SuS arbeiten mit Arbeitsblättern sowie mit speziellen Arbeitsheften. Die Bereiche Konzentration, Lesen, Textverständnis und Rechtschreibung werden trainiert. Auf individuelle Förderung innerhalb der Gruppe wird Wert gelegt.

 

Weitere und ausführlichere Informationen sind im LRS-Erlass NRW zu lesen: LRS-Erlass